Die Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
Um den Anteil des Einsatzes erneuerbarer Energien auszubauen, bietet der Bund einen Anreiz
für private Abnehmer indem er Zuschüsse oder Teilschulderlasse gewährt.
Antragsberechtigte Personen / Vorrausetzungen:
  • Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind.
  • Innerhalb von 6 Monaten nach Betriebsbereitschaft der Anlage muss der Förderantrag gestellt werden.

Umfang und Höhe der Förderung und Verfahren bei Zuschüssen/ Anträgen:

  • Es gibt verschiedene regionale und überregionale Förderprogramme (z.B. Zuschüsse durch die Sächsische Aufbaubank, zinsgünstige Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau). Da sich die Höhe der Förderungen sowie die Fördervoraussetzungen jährlich ändern, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
  • Wir werden ihnen dabei behilflich sein, das für Sie günstigste Programm zu finden.
  • Fragen per eMail an: info@ibs-gmbh.de